
Zuckersteuer: Regierung bringt Gesetz auf den Weg

Nach tagelangen Konsultationen hat sich die schwarz-rote Bundesregierung auf einen Kompromiss bei der Zuckersteuer verständigt.
"Die Bundesregierung hat sich auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer geeinigt. Sie soll morgen im Kabinett beschlossen werden", so die bereits am gestrigen Abend erfolgte Mitteilung aus dem Bundesfinanzministerium.

Der finale Entwurf, laut Agenturmeldungen "deutlich abgespeckt", wurde durch das Kabinett final verabschiedet. Wie das Finanzministerium in Berlin laut Agenturmeldung mitteilte, beschloss das Kabinett demnach "eine Formulierungshilfe" für die Regierungsfraktionen im Bundestag "zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer".
Damit setze die Bundesregierung um, "was Verbände aus den Bereichen Gesundheit, Wissenschaft, Kinder- und Verbraucherschutz seit Langem fordern".
Die Steuer soll laut Vorstellungen aus Berlin zukünftig dazu dienen, sowohl die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung "stabil zu halten" als auch einen wichtigen Beitrag "zum Schutz der Gesundheit vor allem von Kindern und Jugendlichen" zu leisten, hob das Klingbeil-Ministerium informierend hervor.
Die zwischen Union und SPD abgestimmte Kabinettvorlage sieht laut dem SPD-nahen RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) folgende Regelung vor:
"Danach soll ab 1. Juli 2027 auf zuckergesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm/100 Milliliter ein Steuersatz von 26 Cent/Liter erhoben werden. Ab 8 Gramm/100 Milliliter gilt ein Satz von 32 Cent."
Gegen die Steuer gab es bis zuletzt erhebliche Widerstände seitens der betroffenen Branchenverbände. So hatten noch in der Vorwoche sich auch die neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Bundesländern in einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen die Pläne aus Berlin ausgesprochen.
Eine Zuckersteuer setze auf "staatliche Lenkung und belaste den Kauf bestimmter Lebensmittel unnötigerweise zusätzlich", kritisierten die Ressortchefs in dem Schreiben.
Das RND berichtet dazu, dass die jetzige Einigung dem Vorschlag der Regierungskommission Gesundheit entspricht, die im Frühjahr das Sparpaket im Gesundheitswesen vorbereitet hatte.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) wollte demgegenüber zunächst "einen dreistufigen Tarif mit einem Höchstsatz von 38 Cent durchsetzen". Dieser Entwurf wurde daraufhin offiziell vom Kanzleramt gestoppt.
Die neuen Regelungen werden damit unter anderem für "Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz" gelten. Nicht betroffen sind laut den Vorgaben weiterhin Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Zudem werden auch "reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen" nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig "Getränke mit Süßungsmitteln".
Ausgehend der finalen Einigung erhoffe sich die Bundesregierung, dass die diesbezügliche Steuer dem Bund bereits im Jahr 2027 "rund 690 Millionen Euro einbringen wird, im Jahr 2028 dann 925 Millionen Euro", so genannte Wunschgrößenordnungen.
Der nun beschlossene Entwurf sieht demnach "Ausnahmen für kleinere Getränkehersteller" vor, die weniger als eine Million Liter im Jahr produzieren.
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